Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
christuskirche-fruehling.jpg
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen
Sie befinden sich hier:
  1. Service
  2. Datenverarbeitung und Ihre Rechte bei der Steuerverwaltung

Datenverarbeitung und Ihre Rechte bei der Steuerverwaltung

Information der Steuerverwaltung gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung.

Vorwort

Einwohner und Unternehmen treten mit der Steuerverwaltung der Stadtverwaltung Mainz in Kontakt, weil sie Steuererklärungen und -anzeigen sowie Gewerbemeldungen abgeben, Abgaben zahlen müssen und Erstattungen beanspruchen können. Hierbei werden personenbezogene Daten verarbeitet.

Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen und verwaltungsinternen Zwecken, soweit

  • die Abgabenordnung
  • das Gewerbesteuergesetz
  • das Grundsteuergesetz
  • das Kommunale Abgabengesetz Rheinland-Pfalz
  • das Landesgesetz über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz das Absatzförderungsgesetz
  • das Weinbergsaufbaugesetz
  • das Weingesetz
  • das Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz
  • die Abgabensatzungen der Stadt Mainz
  • die Gewerbeordnung

unmittelbar oder mittelbar anzuwenden sind.

Im Verfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körper-schaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte und pseudoanonymisierte Daten. Wenn Behörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Wer sind wir?

„Wir“ sind die Steuerverwaltung als Abteilung des Amtes für Finanzen, Beteiligungen und Sport der Stadtverwaltung Mainz und für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Gewerbemeldung, der Steuer-, Landwirtschaftskammerbeitrags-, Weinabgaben- und Gebührenerhebung verantwortlich.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Stadt Mainz
Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport
Abteilung Steuerverwaltung
Jockel-Fuchs-Platz 1
55116 Mainz
Telefon: 049 6131 12-2330
Telefax: 049 6131 12-2377
E-Mail: steuerverwaltungstadt.mainzde

Datenschutzbeauftragter:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Jockel-Fuchs-Platz 1
55116 Mainz
Telefon: 049 6131 12-2216
E-Mail: datenschutzstadt.mainzde

Kategorien personenbezogener Daten

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z.B. Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und Ort, Staatsangehörigkeit, Steuernummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
  • Für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge)
  • erforderliche Angaben, z.B. Größe und Lage der Wohnung/Grundbesitz, Höhe der Miete, Anzahl der Mitbewohner, Informationen zum Arbeitgeber, Informationen zur Hauptwohnung, Einspielergebnis von Glücksspielgeräten, Informationen zu Tanzveranstaltungen, Jahresjagdpacht, Weinbergsflächen.
  • Von Dritten übersandte Berechnungsgrundlagen (z.B. Grundsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide):

      - Nebenwohnungen

      - Familienstand und Kinder

      - Vertretungsbefugte

      - Bankverbindung

      - Angaben über geleistete oder erstattete Abgaben

      - Angaben über abgegebene Steuererklärungen und gestellte               Anträge

      - Rechtsbehelfe

      - Mitteilungen der Rechtsanwälte und Steuerberater

      - Daten aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister,                    Vereinsregister, Grundbuch, Insolvenzbekanntmachung)

      - Tätigkeiten bei Gewerbemeldungen

      - Betriebsstättenanschriften

      - Weinbergsflächen, -lage

  • Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie bei Ihnen selbst, z.B. durch Ihre Steuererklärung, Anzeigen, Mitteilungen und Anträge. Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

Beispiele:

  • Nebenwohnungsdaten durch das zuständige Meldeamt
  • Daten im Rahmen des Mietverhältnisses durch den Vermieter
  • Eigentümer übermitteln Daten über Grundstücksveräußerungen, Gesellschaftsverträge, Erbverträge und Schenkungsverträge
  • Behörden übermitteln Daten über Zahlungen und Verwaltungsakte

Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen von anderen Finanzbehörden.

Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir die betreffenden personenbezogenen Daten auch durch Nachfrage bei Dritten erheben (z.B. Auskunftsersuchen bei den Arbeitgebern, Vermietern). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern, z.B. Kreditinstitut oder Arbeitgebern, erheben. Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z.B. aus dem Internet, aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Um unsere Aufgaben zu erfüllen, Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung). Ihre personenbezogenen Daten werden in dem Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§ 29b der Abgabenordnung). Nur in den gesetzlich, ausdrücklich zugelassenen Fällen, dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nicht-steuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Abs. 1 der Abgabenordnung).

Die Erhebung von personenbezogenen Daten für Gewerbemeldungen erfolgt nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Die Weiterverarbeitung von diesen Daten ergibt sich ebenfalls aus § 14 GewO.

Beispiel zur Verarbeitung:

Die mit der Hundesteuer erhobenen Daten werden bei der Hundesteuerveranlagung verarbeitet.

Beispiel zur Weiterverarbeitung:

In bestimmten Fällen werden einzelne Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt gesondert festgestellt (z.B. Grundsteuermessbetrag). Hierzu werden die Angaben aus der Feststellungserklärung in einem selbständigen Verfahren zur Veranlagung von den grundbesitzbetreffenden Abgaben (z.B. Grundsteuer- und Landwirtschaftskammerbeiträge) verarbeitet. Die auf diese Weise festgestellten Besteuerungsgrundlagen und weitere erforderliche Daten werden den Gemeinden mitgeteilt, die für die Veranlagung der Beteiligten zuständig sind. Diese verarbeiten die mitgeteilten Daten weiter, indem sie diese im Steuerfestsetzungsverfahren, z.B. bei der Grundsteuer durch einen Grundsteuerbescheid, berücksichtigen.

Gewerbemeldedaten:

Die Übermittlung von Gewerbemeldedaten an die in § 14 GewO genannten Empfänger erfolgt an die zentrale Plattform ZPV Gewerbe RLP, die dann die Weiterverteilung vornimmt.

Verwaltung folgender Steuern, Gebühren und Beiträge

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer A + B
  • Vergnügungssteuer
  • Hundesteuer
  • Zweitwohnungsabgabe
  • Landwirtschaftskammerbeitrag
  • Jagdsteuer
  • Absatzförderung, Weinfond, Wiederaufbaukasse
  • Gewerbemeldegebühren
  • Weinbergshut
  • steuerliche Nebenleistungen nach der Abgabenordnung

Datensicherungsmaßnahmen

In den weitgehend automationsgestützten Verfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Registrierung, Festsetzung und Erhebung zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellsten technologischen Entwicklungen. Rechtsverbindliche Entscheidungen treffen wir nur dann auf Grundlage einer vollautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn dies gesetzlich zugelassen ist (z.B. vollautomatischer Steuerbescheid nach § 155 Abs. 4 der Abgabenordnung).

Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Beispiele:

  • Mitteilung im Rahmen der Grundsteuer und Gewerbesteuer an die für die Festsetzung der Grundsteuer- bzw. der Gewerbesteuermessbeträge zuständigen Finanzämter.
  • Mitteilung von Gewerbemeldungen an die in § 14 GewO genannten Behörden und Stellen.
  • Mitteilung an die Finanzbehörden, soweit diese im steuerlichen Verfahren notwendig sind.
  • Mitteilungen an statistische Behörden, soweit dies erforderlich ist.

Dauer der Speicherung

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Verfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 – 171 Abgabenordnung sowie §§ 228 – 232 Abgabenordnung) und die vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen nach der GemHVO für Buchungsbelege.

Wir dürfen die betreffenden personenbezogenen Daten auch speichern, um diese für zukünftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a Abgabenordnung).

Betroffenenrechte

Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung) gemacht werden.

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. Punkt 7).

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z.B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Sie haben gemäß Artikel 7 Abs. 3 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens, Führung des Gewerberegisters).

Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Bei den folgenden Datenschutzaufsichtsbehörden können Sie Beschwerde einlegen:

10.1. Im Rahmen der Gewerbesteuer- und Grundsteuerveranlagung:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstraße 30, 53117 Bonn, Tel.-Nr.: 02 28 / 99 77 99–0, Fax: 02 28 / 99 77 99-550, E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

10.2. Im Rahmen der sonstigen kommunalen Abgaben:
Der Landesbeautragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Tel.-Nr.: 0 61 31 / 208-2449, Fax: 0 61 31 / 208-2497, E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

Allgemeine Hinweise zu den Rechten

In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (z.B. § 32c – 32f Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

Weitergehende Informationen können Sie den folgenden Internetangeboten entnehmen:

Stadt Mainz:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz:
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: