Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
theodor-heuss-bruecke-2023.jpg
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen
Sie befinden sich hier:
  1. Service
  2. Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landeshauptstadt Mainz arbeitet seit 2014 kontinuierlich daran, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot Mainz.de, sowie die Microsites von Mainz.de; nicht jedoch für verlinkte oder per iFrame oder Code eingebettete Angebote und Dienste.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Landeshauptstadt Mainz ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) vollständig zu erfüllen. Mainz.de ist überwiegend mit den aktuellen Richtlinen zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar.

Der HTML-Code wird vom dem für Mainz.de eingesetzten Content Management System  entsprechend den Regeln für barrierefreies Webdesign (BITV 2.0) angefertigt. Der Frontendcode (HTML und CSS) wird nach den Vorgaben des W3C validiert. Spezielle, eigene Funktionen zur Veränderung der Schriftgröße und ein spezieller Kontrastmodus werden nicht umgesetzt, da diese Funktionen bereits von Browsern oder individuellen Hilfsmitteln bereitgestellt werden.

Eine Besonderheit der Barrierefreiheit auf Mainz.de ist die Integration einer Text-to-Speech-Lösung, die das Vorlesen aller Inhalten des zentralen Online-Angebotes inkl. Microsites ohne individuelle Hilfsmittel ermöglicht.

BIK BITV-Test im Sommer 2021

Im Sommer 2021 wurde das Kompetenzzentrum Digitale Barrierefreiheit der Hochschule der Medien Stuttgart mit einem BIK BITV-Test beauftragt. Das Kürzel BIK steht für Barrierefreie Information und Kommunikation. Der BIK BITV-Test ist ein Verfahren zur umfassenden und zuverlässigen Prüfung der Barrierefreiheit von Websites und Webanwendungen auf Basis der BITV 2.0 / EN 301 549. Der BIK BITV-Test prüft 32 zusätzliche Prüfschritte der EN 301 549.

Geprüft wurden 10 Seiten. Die konkrete Auswahl der zu prüfenden Seiten erfolgte selbstständig durch die Prüfstelle. Ergebnis: Die über den WCAG 2.1-Standard hinausgehenden BIK BITV-Kriterien werden auf den geprüften Seiten überwiegend erfüllt. Unter anderem bei Kontrasten, Icon-Größen, Verzicht auf Schriftgrafiken, Anpassbarkeit von Textabständen, Alternativtexten für Bedienelementen, bei der Verwendung von HTML-Strukturelementen und Gliederung von Inhalten hat der Test noch Nachbearbeitungsbedarf aufgedeckt.

Die detailliert dokumentierten und im Gespräch erläuterten Prüfungsergebnisse werden nun als Grundlage für die Weiterarbeit an der Barrierefreiheit von mainz.de im Rahmen des für 2024 geplanten Relaunches herangezogen.

Barrierefreiheit in den redaktionellen Abläufen

Die Landeshauptstadt Mainz möchte, dass Mainz.de von allen genutzt werden kann.

Wir bemühen uns daher auch in unseren alltäglichen redaktionellen Abläufen um Barrierefreiheit. Barrierefreiheit ist fester Bestandteil in redaktionellen Leitfäden und Schulungen für dezentrale Bearbeiterinnen und Bearbeiter von Fachseiten im Content Management System. Dies betrifft zum Beispiel: allgemein verständliche Sprache, übersichtliche Textstrukturen, der sachgerechte Einsatz von Tabellen,  die gewissenhafte Verwendung von CMS-Funktionen für die korrekte Auszeichnung von Links und Abkürzungen mit entsprechenden HTML-Tags, die technisch obligatorische Auszeichnung von Bildern und Grafiken mit Alternativtext, sprechende Dateinamen u.v.m.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten ihr Wissen über Barrierefreiheit auf dem neuesten Stand und passen es bei Bedarf an.

Fachanwendungen

Auf mainz.de binden wir zahlreichen Fachanwendungen ein. Also anwendungsorientierte Informationstechnologie für elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe, wie Portal-, Login-, Bezahl- und Formularseiten.

Die Standards "Responsive Design" und "WCAG 2.1" sind Bestandteil der Pflichtenheftvorlage der Kommunalen Datenzentrale für die Einführung neuer Fachanwendungen bei der Landeshauptstadt Mainz.

Bevor eine Fachanwendung auf mainz.de eingebunden wird,

  • informiert die Online-Redaktion zudem die Fachstellen über die gesetzlichen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz zur Barrierefreiheit von Websites, fragt die Einhaltung des WCAG 2.1.-Standard bei der betreffenden Fachanwendung ab und erfasst diese Informationen in einer zentralen Übersicht.
  • informiert die Online-Redaktion zudem die Fachstellen über den Standard „Responsive Design“ und fragt die Einhaltung des „Responsive Design“-Standard bei der betreffenden Fachanwendung ab und erfasst diese Informationen in einer zentralen Übersicht.
  • Dieses Verfahren praktizieren wir seit April 2022.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung  nach Artikel 5 der Richtlinie (EU)  2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente (mehrheitlich) sowie Medien mit anderen Dateiformaten (z.B. Word)
  • Videos
  • Audio-Dateien
  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden noch ausgebaut

Die Landeshauptstadt Mainz arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17. September 2020 erstellt.

Diese Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung. Ein Prüfbericht durch Dritte wird im Rahmen der Vorbereitung für den nächsten Relaunch (geplant für 2024) in Auftrag gegeben.

Die Erklärung wurde zuletzt am 29. Dezember 2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Bei Fragen zur Barrierefreiheit von Mainz.de wenden Sie sich bitte an die Online-Redaktion der Landeshauptstadt Mainz: mainz.onlinestadt.mainzde.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf Mainz.de machen möchten, schreiben Sie uns unter den genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie hier die zuständige Stelle:

Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz sowie Beschreibung des Durchsetzungsverfahrens