50 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Für Bürger:innen in Mainz bedeutet das: Wer geschützte Tierarten hält – auch im privaten Bereich – muss bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten.
Das Ziel dieses internationalen Abkommens war und ist es, den grenzüberschreitenden Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten so zu regulieren, dass gefährdete Arten erhalten bleiben. Heute, ein halbes Jahrhundert später, ist dieses Abkommen wichtiger denn je – denn der Schutz der Artenvielfalt ist eine globale, aber auch eine lokale Aufgabe.
Auch Deutschland ist Vertragsstaat von CITES und hat das Übereinkommen in nationales Recht überführt. Zentrale Rechtsgrundlagen für den praktischen Artenschutz sind das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Diese Vorschriften legen unter anderem fest, welche Arten in Deutschland besonders oder streng geschützt sind und welche Anforderungen mit Haltung, Zucht oder Vermarktung solcher Arten verbunden sind.
In Mainz ist für den Vollzug dieser Vorschriften die Untere Naturschutzbehörde zuständig, die im Grün- und Umweltamt verortet ist. Sie überwacht und unterstützt die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen im Stadtgebiet und ist Ansprechpartnerin für Halter:innen geschützter Arten.
Griechische Landschildkröten
Ein anschauliches Beispiel, wie Artenschutz im Alltag aussehen kann, ist die Haltung von Griechischen Landschildkröten (Testudo hermanni). Diese beliebten Tiere unterliegen dem strengen Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens sowie den deutschen Artenschutzvorschriften. Viele Halter:innen wissen jedoch nicht, dass mit der Haltung dieser Tiere eine Reihe von Pflichten verbunden ist, deren Einhaltung wesentlich zum Erhalt der Art beiträgt.
Zu den wichtigsten Vorgaben zählen die Meldepflicht, die Pflicht zum Besitz einer EU-Bescheinigung (früher blaue „CITES-Papiere“) für den Handel geschützter Arten sowie die Fotodokumentationspflicht, sofern die Tiere nicht mit einem Transponder gekennzeichnet sind.
Meldepflicht
Jede Griechische Landschildkröte muss der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden – und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein neu angeschafftes, selbst nachgezüchtetes oder gefundenes Tier handelt. Ebenso müssen Veränderungen im Bestand gemeldet werden. Dazu zählen zum Beispiel:
- der Kauf oder die Abgabe eines Tieres
- Nachzuchten
- der Tod einer Schildkröte
- ein Verlust durch Diebstahl oder Entlaufen
- der Fund eines herrenlosen Tieres
Die Meldung muss unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, erfolgen. Nur wenn der Behörde vollständige Informationen vorliegen, kann eine legale Herkunft der Tiere nachgewiesen und der illegale Handel mit geschützten Arten verhindert werden.
EU-Bescheinigung (vorher blaue "CITES-Papiere")
Für jedes einzelne Tier ist eine gültige EU-Bescheinigung erforderlich, sofern damit gehandelt werden soll. Diese Bescheinigung ist sozusagen der amtliche Nachweis über die rechtmäßige Herkunft und die Besitzverhältnisse der Schildkröte. Die Bescheinigung enthält wichtige Informationen wie:
- Art, Geschlecht und Größe des Tieres
- Herkunft (z. B. Nachzucht, Kauf, Fund)
- Haltungsrecht
- gegebenenfalls Vermarktungsrecht (wenn das Tier weitergegeben werden darf)
Diese EU-Bescheinigung wird von der unteren Naturschutzbehörde ausgestellt und muss beim Tier verbleiben – insbesondere, wenn es verkauft oder verschenkt werden soll.
Fotodokumentation
Sofern das Tier nicht mit einem Mikrochip (Transponder) dauerhaft gekennzeichnet ist, muss zur Identifizierung eine Fotodokumentation erstellt und der Bescheinigung beigefügt werden. Diese Fotos dienen der eindeutigen Wiedererkennung des Tieres und müssen bestimmten Anforderungen entsprechen:
- Es sind zwei Fotos erforderlich: eines von der Panzeroberseite (Carapax), eines von der Bauchseite (Plastron).
- Die Fotos müssen auf kariertem Papier mit 1 cm x 1 cm Kästchen aufgenommen werden, um Größenverhältnisse erkennen zu können.
- Die Aufnahmen sollten formatfüllend, scharf, gut beleuchtet und unverfälscht sein.
- Das Tier sollte sauber sein und vollständig sichtbar auf dem Bild erscheinen.
Diese Dokumentation ist ein zentrales Element im Artenschutz, da sie es ermöglicht, Tiere zweifelsfrei zuzuordnen und illegale Haltungen oder Weitergaben zu unterbinden.
Unterstützung durch die Stadtverwaltung
Die Einhaltung dieser Pflichten ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern dient dem aktiven Schutz bedrohter Arten. Nur wenn Herkunft, Haltung und Weitergabe dokumentiert sind, kann sichergestellt werden, dass es sich nicht um illegal der Natur entnommene Tiere handelt.
Die Stadtverwaltung Mainz unterstützt Bürger:innen bei Fragen rund um die Haltung geschützter Arten. Das Team "Artenschutz" in der Unteren Naturschutzbehörde ist per E-Mail erreichbar.