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Achtung Mogelpackungen!

Umwelttipp des Mainzer Umweltladens

Was in der Werbung als „eine beliebte Zwischenmahlzeit, die mit dem besten aus Eiern, Butter sowie Weizen, Honig und viel frischer Vollmilch gemacht wird“ bezeichnet wird, ist in Wahrheit ein weicher Industrieformbarren, der aus 30% Zucker und 27% Fett besteht. Leider werden derlei Produkte nicht als das angeboten, was sie sind, nämlich Süßigkeiten, sondern als gesunde Lebensmittel, die vor allem auch für Kinder geeignet sein sollen. Dass Verbraucher für dumm verkauft werden, wenn die Hersteller ihnen verborgene Preiserhöhungen durch verkleinerte Verpackungsgrößen unterjubeln, ist ja noch recht leicht zu durchschauen. Schlimmer wird es bei Produkten, die entweder nicht halten, was sie laut Werbung und Verpackung versprechen, wenn offensichtlich falsche Informationen über ein Produkt verbreitet werden oder Augenwischerei betrieben wird, um von den ungesunden Zutaten des Produkts abzulenken. 37 Millionen Erwachsene und zwei Millionen Kinder gelten in Deutschland als zu dick oder gar fettleibig. Da hilft es auch nicht, wenn bekannte Lebensmittelkonzerne mit Vollkornbrot und Obst für ein ausgewogenes Frühstück werben und gleichzeitig für den Verkauf ihrer Zuckerbomben, die als Frühstücksflocken oder Zerealien getarnt sind. Zwar sind auf allen Produkten gewisse Angaben bzgl. Zucker, Fett oder auch verschiedener Zusatzstoffe zu finden, aber man muss sich Zeit nehmen, sie zu suchen. Oftmals sind diese Angaben versteckt aufgedruckt oder so klein geschrieben, dass man eine Lupe braucht. Oder aber die Mengenangaben von Zucker und Fett, sind im Vergleich so klein gehalten („Dreiviertel Tasse“, „sechs Kartoffelchips“), dass die Angaben unbedenklicher erscheinen.

Folgende weitere Mogel-Strategien verwendet die Lebensmittelindustrie:

Offene Unwahrheit

Im Zuge des fortschreitenden Wissens der Verbraucher in Bezug auf Zusatzstoffe, haben viele Hersteller von Fertiggerichten und Co. das künstliche Natriumglutamat, was unter Verdacht steht, das Gehirn zu schädigen, durch Hefeextrakte ersetzt. Somit können die Produkte laut Gesetz mit der Bezeichnung „Ohne Geschmacksverstärker“ versehen werden, obwohl Hefeextrakt ebenfalls Glutamat enthält und als Geschmacksverstärker fungiert.

Ungeschützte Bezeichnung

Begriffe wie „traditionelles Rezept“ oder „Originalrezeptur“ sind keine geschützten Bezeichnungen, die wirklich etwas über die Qualität aussagen. Sie werden willkürlich verwendet. So müssen diese  Produkte keineswegs die gleichen Zutaten enthalten, wie z.B. ein traditionelles Kochrezept.

Kontrollierte Irreführung

Gleiches gilt für die ungeschützte Bezeichnung „Kontrollierter Anbau“. Hier soll dem Verbraucher vorgegaukelt werden, dass das Produkt einer besonderen Qualitätskontrolle unterliegt, wie es zum Beispiel beim „kontrolliert biologischem Anbau“ der Fall ist.

Haltlose Gesundheitsversprechen

Bei manchen Industrieprodukten könnte man meinen, sie seien gesünder als Obst und hilfreicher gegen Erkältung als Medikamente. Oftmals ist allerdings nur der Preis gesund und zwar für die Herstellerfirma. Meist gibt es keine wissenschaftlichen Nachweise, dass diese dreisten Behauptungen stimmen.

Gourmet-Betrug

Vorgebliche Gourmet-Produkte, die angeblich besonders hochwertige Zutaten enthalten sollen, sind oft nicht von Standardware zu unterscheiden. Die edlere Verpackung und natürlich der Preis sollen die Verbraucher ansprechen.

Reiten auf der Bio-Welle

Biolebensmittel sind aus vielerlei Gründen konventionell erzeugten vorzuziehen. Aber nicht immer ist ein Biolebensmittel auch gesünder, vor allem, wenn es hohe Mengen an Zucker und Fett beinhaltet.

Green Washing bei Lebensmitteln

Vom Bio-Boom möchten auch die Hersteller nicht biologischer Lebensmittel profitieren, daher werden Verpackungen „naturnah“ gestaltet und Natur und Umweltschutz verheißende Werbeslogans verwendet. Aber Vorsicht, es gilt: es ist nur „Bio“ drin, wo das offizielle Biosiegel drauf ist!

Verschlimmbesserung

Auch wenn auf Produkten „Verbesserte Rezeptur“ oder Ähnliches steht, heißt das nicht unbedingt, dass bei einer Rezeptveränderung auch die Qualität des Produkts verbessert wurde – oftmals ist das Gegenteil der Fall.

Label-Lügen

Manche Labels, wie z.B. „delphinfreundlich“ auf Thunfischdosen, dürfen keineswegs mit geschützten oder staatlichen Gütesiegeln verwechselt werden. Es sind meist Augenwischereien zur Imageverbesserung des Produkts oder des Herstellers.

Umwelttipp Februar 2012

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Jeder 1. Samstag im Monat: 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle Münsterplatz:
Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660