Kunst am Bau
Was ist „Kunst am Bau“?
Ein Großteil aller öffentlichen Bauprojekte wird vom Bund oder den Ländern finanziell gefördert, auch auf kommunaler Ebene. Das Land Rheinland-Pfalz folgt hierbei dem Beispiel des Bundes und hat festgelegt, dass bei geförderten Bauprojekten ein bis zwei Prozent der Kosten für eine künstlerische Gestaltung vorgesehen werden sollen.
Diese Gestaltung wird als Kunst am Bau bezeichnet und ist von der Architektur und der Designsprache der Gebäude unabhängig. Sie soll sich jedoch auf das Gebäude und seine Nutzung beziehen und mit den vorhandenen Strukturen in einen ästhetischen Dialog treten.
Als Element der Baukultur prägt die Kunst am Bau die Qualität und Ausdruckskraft von Bauten und kann darüber hinaus auch auf den umgebenden öffentlichen Raum wirken. Sie ist im Innen- oder Außenbereich dauerhaft mit den Bauwerken verbunden und kann, je nach Gebäude, Zweck und Flächenpotenzial unterschiedlichen künstlerischen Sparten entstammen, von eher klassischen bildhauerischen oder malerischen Konzepten bis hin zu digitalen Video- oder Projektionsinstallationen.
Die Anfänge der Kunst am Bau liegen in der künstlerischen Gestaltung von Bauwerken, die lange Zeit fester Bestandteil der Architektur war. Erst als sich im 20. Jahrhundert vermehrt minimalistische und nüchterne Architekturkonzepte durchsetzten, kam der Kunst eine neue Rolle zu. Die grundlegende Idee und die noch heute gültigen Regeln für Kunst am Bau verabschiedete der Bundestag auf seiner 30. Sitzung 1950 auf Empfehlung des Deutschen Städtetages.
„Kunst am Bau“ in der Landeshauptstadt Mainz
Die Landeshauptstadt Mainz schreibt immer wieder Wettbewerbe und Interessenbekundungsverfahren aus, um qualifizierte Vorschläge für die künstlerische Gestaltung von Bauprojekten zu erhalten. Die Federführung für Kunst am Bau in und an Gebäuden der Landeshauptstadt Mainz hat das Dezernat für Denkmalpflege, Bauen und Kultur.
Ausschreibungen, Interessenbekundungsverfahren oder vergleichbare aktuelle Informationen werden an dieser Stelle sowie über die relevanten Webseiten des BBK Rheinland-Pfalz und ggf. des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht.
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