Alle Pressemeldungen, Gesellschaft & Soziales, Arbeit & Bildung, Natur & Umwelt, Straßenreinigung & Abfallentsorgung | Pressemeldung vom 07.11.2025
Bioabfalltonne - was darf darin enthalten sein?
Zum 1. Mai 2025 wurde die bundesweit gültige Bioabfallverordnung verschärft. Demnach darf der gesamte Bioabfall nur noch 1 Prozent Störstoffe enthalten. Stark verunreinigter Biomüll kann in einer Vergärungsanlage nicht zu Kompost verarbeitet werden. Solch kontaminierter Bioabfall kann dann nur noch teuer und unökologisch verbrannt werden, da eine nachträgliche Sortierung nicht mehr möglich ist. Die Kosten für diese teuren Folgen tragen letztendlich alle Gebührenzahlenden. Vor diesem Hintergrund kontrolliert die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR (KAW) sowohl im Mainzer Stadtgebiet als auch im Landkreis Mainz-Bingen, Biotonnen, die im Rahmen der Regelsammeltouren entsprechend auffallen. Fehl befüllte Biotonnen müssen dann auf den betroffenen Grundstücken von privater Hand nachsortiert werden.